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Der Bundesrat hat die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Gleichzeitig wird die Karenzzeit auf einen Tag pro Abrechnungsperiode reduziert. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. Februar 2016 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2017.

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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 13.01.16, www.wbf.admin.ch)

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