Das Instrument der Kurzarbeit an sich ist nicht neu. Doch die Kurzarbeitsentschädigung (KAE), die aufgrund von Ausfällen als Folge der Massnahmen gegen COVID-19 ausgerichtet wird, weicht in elementaren Punkten von der herkömmlichen KAE ab. Das etablierte System erwies sich als zu komplex und aufwendig für alle am Prozess beteiligten Parteien, als dass es für die nie dagewesene Anzahl von Antragstellern hätte umgesetzt werden können. Dazu kommt, dass die neuen Bestimmungen innert weniger Tage kreiert werden mussten. Keine Chance, alle Konsequenzen und Detailfragen im Voraus durchzudenken. Keine Chance, sicherzustellen, dass die im Wochenrhythmus beschlossenen Änderungen von allen beteiligten Parteien auf dieselbe Art und Weise umgesetzt werden. Pragmatismus mit entsprechender Rechtsunsicherheit – für die Schweiz eher untypisch.
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