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Macht der Arbeitnehmer von seinem Recht, in Rente zu gehen, nicht Gebrauch und kündigt ihm der Arbeitgeber aufgrund seines Alters, stellt sich die Frage, ob diese Kündigung missbräuchlich ist oder nicht. Mit seinem Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass eine solche Kündigung bei Erreichen des Pensionsalters – vorbehaltlich besonderer Umstände – nicht missbräuchlich ist.

Art. 333 und Art. 336 lit. a OR; Art. 8 Abs. 2 BV

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(BGer., 17.02.14 {4A_399/2013}, Centre Patronal, Arbeitsrecht, Mai 2014, Nr. 185)

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