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Mit der RöVE, welche am 1. Januar 2010 in Kraft trat, wurde in Art. 56 lit. d DBG die Besteuerung konzessionierter Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen neu geregelt.
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Eine Steuerbefreiung erfolgt nur noch in der Abgeltungssparte und ist auf die konzessionierte Tätigkeit beschränkt.
Das vorliegende Kreisschreiben legt die Anwendung der neuen gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis fest.
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Kreisschreiben Nr. 1-035-D-2011-d
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 2.12.11, www.estv.admin.ch)
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