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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) eröffnet. Die Vorschriften des KAG betreffend Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen sollen an die neuen internationalen Standards angeglichen werden. Dadurch werden der Anlegerschutz sowie die Qualität und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer ­Finanzmarktdienstleister verbessert.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 6.07.11, www.efd.admin.ch)

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