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<p data-content="lead">Vom Arbeitgeber zugunsten von Mitarbeitenden geleistete Subventionen an die Kinderbetreuung in einer betriebseigenen oder angeschlossenen Kindertagesstätte (Kita) sind AHV-beitragspflichtig. Kita-Subventionen können nicht als Familienzulagen gelten, die von der AHV-Beitragspflicht ausgenommen wären. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde in Bezug auf die vom Universitätsspital Basel geleisteten Kita-Subventionen gut.</p>

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