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Die Krankenkassen müssen überschüssige Reserven nicht für die Senkung ihrer Prämien einsetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zurückgepfiffen. Laut Gericht fehlt für dessen Forderung an die Kassen eine rechtliche Grundlage.
Art. 61 Abs. 5 KVG i.V.m. Art. 92 Abs. 1 KVV; Art. 14 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 2bis PüG
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(BGer., 8.12.09 {C-6958/2008}, Jusletter 9.01.10)
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