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<p data-content="lead">Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer ehemaligen Mitarbeiterin einer Waadtländer Poststelle abgewiesen. Die Frau war der Ansicht, die Poststelle sei Teil der Einheit «Post-Netz» und ihre Kündigung müsse gemäss den Bestimmungen zu Massenentlassungen behandelt werden.</p>
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