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Für ausländische Sexarbeiterinnen, die als Angestellte in einem Club tätig und in der Schweiz im Meldeverfahren registriert sind, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Betreiberin eines Sexclubs ab.

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