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Nach dem Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts verzichtet der Bundesrat auch auf die Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten. Sie würde namentlich die schweizerischen Steuerbehörden gegenüber den ausländischen Steuerbehörden benachteiligen.

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(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 29.8.2018, www.ejpd.admin.ch)

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