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Für das nächste Steuerjahr entfällt der Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer. Gemäss Angaben des Bundesamtes für Statistik (BFS) liegt der Indexstand der Konsumentenpreise per Ende Juni 2012 tiefer als zum gleichen Zeitpunkt im Vorjahr. Aus diesem Grund belässt das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Tarife und Abzüge für das Steuerjahr 2013 unverändert.

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Das EFD passt die Tarifstufen und Abzüge jeweils jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) an. Massgebend ist jeweils der ­Indexstand am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode. Bei einem negativen Teuerungsverlauf ist eine Anpassung ausgeschlossen. Diese Situation ist jetzt erstmals eingetreten. Der massgebende Indexstand (Basis: Dezember 1982 = 100) per 30. Juni 2012 ist mit 160,2 um 1,7 Punkte tiefer als Ende Juni 2011. Somit gelten für die direkte Bundessteuer sowie die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer weiterhin die gleichen Tarifstufen und Abzüge wie bisher. Diese waren am 22. September 2011 für die Steuerperiode 2012 angepasst worden und bleiben somit für die Steuerperiode 2013 unverändert. Der nächste Ausgleich der kalten Progression wird auf der Basis des letzten Ausgleichs vorgenommen.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 6.08.12, www.efd.admin.ch)

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