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<p>Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Frau gutgeheissen, die von der Luzerner Justiz wegen Verleumdung und versuchter Nötigung verurteilt wurde. Auf einer Internetseite hatte sie die Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei und insbesondere das Verhalten des «Chefs» kritisiert. Einer der Partner erstattete deshalb Strafanzeige.</p>
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