Der Bundesrat hat die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) verabschiedet. Sie ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Die Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Die Verordnung benennt insbesondere weitere nicht meldende Finanzinstitute sowie ausgenommene Konten und regelt Einzelheiten in Bezug auf die Melde- und Sorgfaltspflichten der meldenden schweizerischen Finanzinstitute. Neben den Ausführungsbestimmungen zum AIAG führt sie weitere Bestimmungen auf, die zur Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) erforderlich sind.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 23.11.16, www.efd.admin.ch)