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Das Informations- und Auskunftsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils gemäss Art. 275a ZGB wird durch die Persönlichkeitsrechte des Kindes beschränkt und darf nicht als Kontrollrecht gegenüber dem sorgeberechtigten Elternteil missbraucht werden. Andernfalls kann es – wie jedes andere Recht – behördlich verweigert oder entzogen werden.

Art. 275a Abs. 2 ZGB

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(BGer., 11.02.15 {5A_889/2014}, SJZ 2015, S. 237)

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