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Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt neu 1,75 Prozent und liegt damit 0,25 Prozentpunkte unterhalb des letztmals publizierten Satzes. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. März 2015 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,89 Prozent auf 1,86 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet 1,75 Prozent und gilt seit dem 2. Juni 2015. Da der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal um 0,25 Prozentpunkte gesunken ist, ergibt sich für die Mietenden im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent.

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(Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Bern, 1.06.15, www.bwo.admin.ch)

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