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Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. Dezember 2014 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,92 % auf 1,89 % gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 2,00 %. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 % unter- oder 2,12 % überschreitet.

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(Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Bern, 2.03.15, www.bwo.admin.ch)

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