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Der hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen beträgt 2,00 % und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
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(Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Bern, 1.12.14, www.bwo.admin.ch)
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