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Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt neu 2,00 % und liegt damit 0,25 Prozentpunkte unterhalb des letztmals publizierten Satzes. Er gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vier­teljährlich erhobenen, volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 30. Juni 2013 ermittelt wurde, ist ­gegenüber dem Vorquartal von 2,14 % auf 2,09 % gesunken. Der mietrechtlich massgebende ­Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet 2,00 % und gilt ab dem 3. September 2013. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,88 % unter- oder 2,12 % überschreitet.

Da der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal um 0,25 Prozentpunkte gesunken ist, ergibt sich für die Mietenden im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 %. ­Allerdings können weitere Senkungs- und Erhöhungsansprüche geltend gemacht werden, die sich auf vorher entstandene Änderungen des Referenzzinssatzes sowie auf weitere eingetretene Kostenänderungen (Teuerung im Umfang von 40 %, Veränderung der Kosten des Liegenschaftsunterhalts) stützen.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben.

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(Bundesamt für Wohnungswesen BWO, Bern, 2.09.13, www.bwo.admin.ch)

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