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Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gutgeheissen. Die Teilrevision beinhaltet schwergewichtig folgende drei Punkte:

  •     Erhöhung der Bürgschaftslimite von 500 000 auf eine Million Franken
  •     Ausrichtung des Subsidiaritätsprinzips auf den Kreditmarkt
  •     Kürzung des Verwaltungskostenbeitrags des Bundes bei Verteilung des Reinertrages unter die Genossenschafter.

Das Angebot des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens dient als Ergänzung zum Kreditmarkt. Das Subsidiaritätsprinzip soll deshalb nicht wie bisher auf die kantonalen Anstrengungen im Bürgschaftswesen, sondern neu auf den Kreditmarkt ausgerichtet werden. Der Verwaltungskostenbeitrag des Bundes soll neu gekürzt werden, wenn die Bürgschaftsorganisationen ihren Reinertrag verteilen. Dies stellt sicher, dass die Finanzhilfe des Bundes ausschliesslich eingesetzt wird, um vorteilhafte Konditionen für die KMU zu schaffen. Ein reiner Transfer zugunsten der Genossenschafterinnen und Genossenschafter oder Eigentümerinnen und Eigentümer soll dadurch vermieden werden.

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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 14.2.2018, www.wbf.admin.ch)

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