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Der Bund will die eidgenössischen Prüfungen als wirkungsvolles Instrument der arbeitsmarktorientierten Zusatzqualifizierung von Berufs­leuten auch für die Zukunft sichern. Er erhöht dazu die Beiträge an die Kosten der Prüfungen von derzeit 25 auf 60% und in Ausnahmefällen, bei besonders kostenintensiven Prüfungen, auf bis zu 80%. Dank dieser Massnahme sollen die Gebühren für die Prüfungsteilnehmenden sinken und langfristig tragbar bleiben. Die Erhöhung der Beiträge erfordert eine Änderung von Art. 65 der Berufsbildungsverordnung. Sie tritt am ­1. Januar 2013 in Kraft.

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(Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD, Bern, 14.11.12, www.evd.admin.ch)

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