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Der Bund will die eidgenössischen Prüfungen als wirkungsvolles Instrument der arbeitsmarktorientierten Zusatzqualifizierung von Berufsleuten auch für die Zukunft sichern. Er erhöht dazu die Beiträge an die Kosten der Prüfungen von derzeit 25 auf 60% und in Ausnahmefällen, bei besonders kostenintensiven Prüfungen, auf bis zu 80%. Dank dieser Massnahme sollen die Gebühren für die Prüfungsteilnehmenden sinken und langfristig tragbar bleiben. Die Erhöhung der Beiträge erfordert eine Änderung von Art. 65 der Berufsbildungsverordnung. Sie tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
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(Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD, Bern, 14.11.12, www.evd.admin.ch)
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