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Der Bund will die höhere Berufsbildung stärken und schlägt dafür eine Erhöhung der Beiträge an die Durchführung eidgenössischer Prüfungen vor. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt, die Vernehmlassung über die erforderliche Änderung der Berufsbildungsverordnung zu eröffnen.

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Die eidgenössischen Prüfungen sind ein bedeutendes Instrument zur Höherqualifizierung von Berufsleuten. Es gibt 240 eidgenössisch anerkannte Berufs- und 170 höhere Fachprüfungen. Jährlich werden rund 16 000 Abschlüsse abgelegt. Die eidgenössischen Prüfungen sind ausgesprochen praxisbezogen. Berufserfahrung ist eine wichtige Voraussetzung für das Bestehen und wird durch die Prüfungen validiert. Trägerschaft der Prüfungen sind die Organisationen der Arbeitswelt.

Finanziell beruhen die eidgenössischen Prüfungen zu grossen Teilen auf der Beteiligung der Wirtschaft und der Absolventinnen und Absolventen. In jüngster Zeit wurde der Ruf nach einer Stärkung der höheren Berufsbildung laut. Hinzu kommt die zunehmende Professionalisierung des Bildungswesens, die zu steigenden Ansprüchen an die eidgenössischen Prüfungen führt.

Um die eidgenössischen Prüfungen als wirkungsvolles Instrument der arbeitsmarktorientierten Zusatzqualifizierung von Berufsleuten auch für die Zukunft zu sichern, schlägt der Bundesrat eine wettbewerbsneutrale und rasch umsetzbare Änderung der Finanzierung vor. Die Beiträge an die Kosten der Durchführung eidgenössischer Prüfungen sollen von derzeit 25 auf 60 Prozent und in Ausnahmefällen, z.B. bei besonders kostenintensiven Prüfungen, auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Dies entlastet die Träger der Prüfungen und trägt dazu bei, dass die Kosten für die Prüfungsteilnehmenden sinken und langfristig tragbar bleiben. Unterstützt werden auch Massnahmen zur Qualitätssicherung. Die Mehrkosten für den Bund werden auf jährlich maximal 25 Millionen Franken geschätzt, gegenüber rund 15 Millionen Franken nach geltendem Recht. Die Beiträge sollen in den kommenden Jahren aus den Krediten finanziert werden, die der Bundesrat im Februar mit der BFI-Botschaft 2013–2016 dem Parlament vorgelegt hat.

Die Erhöhung der Beiträge erfordert eine Änderung von Artikel 65 der Berufsbildungsverordnung. Diese geht nun bis zum 8. August 2012 in die Vernehmlassung. Ziel ist, die Revision auf Anfang 2013 in Kraft setzen zu können.

Der Stärkung der höheren Berufsbildung dient auch die neue interkantonale Vereinbarung über Beiträge an Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV). Die Plenarversammlung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) hat die Vereinbarung am 22. März 2012 verabschiedet, sodass nun in den Kantonen die Ratifizierung starten kann. Die Vernehmlassung über die Erhöhung der Bundesbeiträge für eidgenössische Prüfungen und der Ratifizierungsprozess für die HFSV können nach dem neuesten Bundesratsentscheid inhaltlich und zeitlich koordiniert verlaufen.

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(Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD, Bern, 4.04.12, www.evd.admin.ch)

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