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<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-" lang="de-CH">Im Urteil stellt das Bundesgericht klar, dass bei der Bewertung von personenbezogenen Unternehmen zwischen der personenbezogenen und der unternehmensbezogenen Ertragskraft zu unterscheiden ist. Nur letztere ist auf dem freien Markt realisierbar und damit für den Verkehrswert relevant. Die weit verbreitete Praktikermethode ermittelt den Ertragswert unter Einschluss der personenbezogenen Ertragskraft und ist daher für personenbezogene Unternehmen ungeeignet.</p>
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