Issue
Category
Content
Text

Wird der Mietzins nach Mietfläche berechnet und stellt sich später heraus, dass die im Mietvertrag festgehaltene Fläche 17% von der tatsächlichen Fläche abweicht, kann sich der Mieter wegen Grundlagenirrtums auf die teilweise Ungültigkeit des Vertrages berufen.

Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR

Text

(BGer., 10.06.09 {4A_99/2009}, mp 2009, S. 215)

Tags
Date