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Der Bundesrat hat beschlossen, das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf den 1. April 2012 in Kraft zu setzen. Die geänderte Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) wird gleichzeitig in Kraft gesetzt.

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Die Gesetzesänderungen erlauben es, Schwindeleien bei Einträgen in nutzlose Register effizienter entgegenzutreten, sich besser gegen unerbetene Werbeanrufe zu wehren und der Einlösung von Gewinnversprechen im Zusammenhang mit Werbefahrten oder sonstigen Verkaufsveranstaltungen Schranken zu setzen. Sie ermöglichen zudem, missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen zu unterbinden und besser gegen unlautere Schneeballsysteme vorzugehen. Schliesslich werden an den geschäftlichen Auftritt im Internet gewisse Informationspflichten geknüpft. So ist es beispielsweise unabdingbar, seine Identität offenzulegen, einen Kundendienst anzugeben und eine über das Internet getätigte Bestellung umgehend zu bestätigen. Bei der Rechtsdurchsetzung wird der Bund künftig stärker einbezogen als bisher. Neu wird er gegen unlautere Geschäftspraktiken, die Kollektivinteressen gefährden oder verletzen, mittels Straf- oder Zivilklage intervenieren können.

Der PBV werden neu zusätzliche Dienstleistungen unterstellt. Mit der Unterstellung dieser Dienstleistungen unter die PBV wird das bestehende Transparenzdefizit in diesen Branchen behoben.

Der Bundesrat setzt die Gesetzesanpassungen per 1. April 2012 in Kraft. Einzig die Bestimmung über missbräuchliche Geschäftsbedingungen tritt erst per 1. Juli 2012 in Kraft.

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(Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD, Bern, 12.10.11, www.evd.admin.ch)

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