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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt am 1. Januar 2016 die total revidierte Geldwäschereiverordnung-FINMA in Kraft. Die Revision trägt sowohl dem revidierten Geldwäschereigesetz als auch den angepassten internationalen Standards Rechnung.

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(Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern, 23.06.15, www.finma.ch)

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