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Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates stimmt der Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) zu.

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Mit dieser Revision wird die schweizerische Meldestelle befugt, bei Verdachtsmeldungen mit Bezug auf Geldwäscherei und Terrorismus­finanzierung künftig mit den ausländischen Meldestellen Finanzinformationen auszutauschen, wie dies die GAFI in ihren revidierten Empfehlungen vorsieht. Die Kommission beantragt, auf das Ersuchen einer ausländischen Meldestelle auch dann nicht einzutreten, wenn dadurch die nationalen Interessen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden (Art. 31). Eine Min­derheit beantragt, den Informationsaustausch nicht auf die Fälle nach Art. 9 GwG oder Art. 305ter StGB (Art. 11a) zu beschränken. Die Kommission lehnt einen Antrag ab, wonach Personendaten nur ausnahmsweise weitergegeben werden dürfen (Art. 30).

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(Medienmitteilung RK-N {Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates}, 15.02.13, www.parlament.ch)

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