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Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse zu einer Änderung der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV SchKG) zur Kenntnis genommen und die revidierte Gebührenverordnung gutgeheissen. Die Revision tritt auf den 1. Januar 2022 in Kraft.

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