Im vorliegenden Kreisschreiben werden steuerliche Fragen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1993 über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz FZG) und der entsprechenden Ausführungsverordnung (Verordnung vom 3. Oktober 1994 über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsverordnung FZV) erläutert. Die Ausführungen zu Ehegatten gelten in analoger Weise jeweils auch für Partner oder Partnerinnen einer eingetragenen Partnerschaft (Art. 22d FZG). Das vorliegende Kreisschreiben ersetzt das Kreisschreiben Nr. 22 der ESTV vom 4. Mai 1995.
(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 18.09.14, Kreisschreiben Nr. 1-041-D-2014-d, www.estv.admin.ch)