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Die verkürzte Karenzzeit beim Bezug für Kurzarbeitsentschädigung wird bis Ende 2018 weitergeführt. Dies hat der Bundesrat entschieden, um die von der Frankenstärke stark herausgeforderten Unternehmen zu entlasten. Nicht erneuert wird hingegen die Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate; dies aufgrund der insgesamt positiven Wirtschaftsentwicklung sowie der rückläufigen und relativ tiefen Arbeitslosigkeit.

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(Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Bern, 28.06.17, www.wbf.admin.ch)

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