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Der Bundesrat möchte die Bestimmungen zur zeitlichen Bemessung in den Bundesgesetzen über die direkte Bundessteuer (DBG) und über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) formell bereinigen. Überflüssige Bestimmungen sollen aus den Gesetzestexten gestrichen werden. Er hat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

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Bei der Ausarbeitung des StHG und des DBG war auf die Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung für natürliche Personen verzichtet worden. Beide Gesetze liessen somit zwei Möglichkeiten der zeitlichen Bemessung zu: Zum einen die zweijährige Vergangenheitsberechnung, wie sie damals in den meisten Kantonen angewendet wurde, zum anderen die einjährige Gegenwartsbesteuerung. Seither haben sämtliche Kantone die einjährige Gegenwartsbesteue­rung eingeführt. Dadurch sind die Bestimmungen zur zweijährigen Vergangenheitsbesteuerung überflüssig geworden und können aus den Gesetzen gestrichen werden. Inhaltlich werden die geltenden Bestimmungen über die einjährige Veranlagung nicht geändert. Mit der Vorlage kann auch eine vom Parlament im Jahr 2009 überwiesene Motion, welche die Entrümpelung des DBG verlangt, erfüllt werden.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 6.04.11, www.efd.admin.ch)

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