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<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-" lang="de-CH"><span data-content="Trex-Farbe">Eine in der Westschweiz tätige Reiseagentur </span><span data-content="Trex-Farbe">muss rund 390 000 Franken an Kurzarbeitsentschädigung aus dem Jahr 2020 an die Arbeitslosenkasse zurückzahlen. Dies hat das Bundes</span><span data-content="Trex-Farbe">verwaltungsgericht entschieden. Die Firma hatte </span><span data-content="Trex-Farbe">die geleisteten Arbeitszeiten nicht ausreichend erfasst.</span></p>
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