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Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (­FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) werden voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft treten und grundlegende Neuerungen bringen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die für Treuhänder anstehenden Neuerungen. Im ersten Teil wird der Anwendungsbereich von ­FIDLEG und FINIG auf typische Aktivitäten von Treuhändern aufgezeigt. Danach werden die für Treuhänder wichtigen Pflichten unter dem Finanzdienstleistungsgesetz und dem Finanzinstitutsgesetz dargelegt.

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