Wer in einer Miliz-Feuerwehr Dienst leistet, muss seinen Sold künftig nicht mehr als Einkommen versteuern. Der Nationalrat hat letzte Differenzen zum Ständerat oppositionslos ausgeräumt.
Steuerfrei ist gemäss dem Beschluss der Räte ein Sold von bis zu 5000 Franken.
Gemäss dem Beschluss der Räte können die Kantone eine eigene Obergrenze für ihre Steuern setzen. Der Feuerwehrsold ist in den meisten Kantonen bereits steuerbefreit.
Die Steuererleichterung gilt ausschliesslich für den Sold. Der Nationalrat hatte zunächst auch Entschädigungen einschliessen wollen, folgte nun aber dem Ständerat, der die Steuerbefreiung wie der Bundesrat auf den Sold beschränken wollte.
Mit der neuen Regelung ist der Feuerwehrsold dem Sold aus dem Militärdienst gleichgestellt.
(SDA, 30.05.11, www.parlament.ch)