Issue
Lead

<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-" lang="de-CH">Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienlohnanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohnes ausgeschlossen.</p>

Date
Text to Speech
Off