Feiertage im Arbeitsrecht

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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB- _idGenParaOverride-1">In der Schweiz gibt es verschiedene Kategorien von Feiertagen. Der 1.&nbsp;August ist von Bundesrechts wegen als&nbsp;<br>Feiertag festgelegt. Darüber hinaus können die Kantone bis zu acht weitere Tage als Feiertage festlegen.</p>

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