Nachdem das FATCA-Abkommen am 2. Juni 2014 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat beschlossen, das vom Eidgenössischen Parlament genehmigte FATCA-Gesetz auf den 30. Juni 2014 in Kraft zu setzen. Damit können schweizerische Finanzinstitute die neue FATCA-Regelung für US-Personen erleichtert umsetzen. Die weltweite Umsetzung von FATCA hat am 1. Juli 2014 begonnen.
Das FATCA-Abkommen Schweiz-USA ist durch einen Notenaustausch am 2. Juni 2014 in Kraft getreten. Es bringt schweizerischen Finanzinstituten Erleichterungen bei der Umsetzung des amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), welches alle US-Personen umfasst. Die Umsetzung erfolgt in der Schweiz nach dem sogenannten Modell 2. Demnach melden schweizerische Finanzinstitute die Kontodaten mit Zustimmung der betroffenen US-Kunden direkt an die US-Steuerbehörde. Daten über nicht kooperationswillige Kunden müssen die USA auf dem ordentlichen Amtshilfeweg anfordern.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 6.06.14, www.efd.admin.ch)