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Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision des Familienzulagengesetzes (FamZG) eröffnet. Neu sollen auch arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, Anrecht auf Familienzulagen haben. Angepasst werden auch die Voraussetzungen für den Bezug von Ausbildungszulagen. Zudem soll im FamZG eine Gesetzesgrundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. März 2018.

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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 22.11.17, www.bsv.admin.ch)

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