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Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» und hat die entsprechende Botschaft verabschiedet. Das Steuerrecht soll gegenüber verschiedenen Familienkonstellationen möglichst neutral sein. Mit der Annahme der Initiative würde die im geltenden Steuerrecht verfolgte Neutralität aufgegeben.

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Nach Auffassung des Bundesrates sollten Eltern über die Gestaltung des Familienlebens frei entscheiden können und nicht durch steuerliche Überlegungen beeinflusst werden. So wurde am 1. Januar 2011 ein Kinderfremdbetreuungsabzug eingeführt, da Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen, nicht das gleiche Einkommen zur Verfügung steht. Sie müssen nämlich zuerst die Kosten für die Fremdbetreuung der Kinder bestreiten. Bei einer Annahme der Initiative würde die von der Bundesversammlung erst kürzlich erreichte Neutralität des Systems wieder rückgängig gemacht.

Der Bundesrat empfiehlt die Initiative auch zur Ablehnung, weil die Definition von Eigenbetreuung beispielsweise im Fall der Betreuung durch Verwandte unklar ist. Die tatsächlich entstandenen Kosten der Eigenbetreuung könnten zudem nicht beziffert werden.

Eltern mit eigener Kinderbetreuung sind steuerlich nicht überbelastet und sie finanzieren Eltern mit Fremdbetreuung der Kinder nach Auffassung des Bundesrates nicht quer.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 4.07.12, www.estv.admin.ch)

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