Mit punktuellen Anpassungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) will der Bundesrat den Missbrauch des Konkursrechts erschweren. Er hat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, im Lichte der Vernehmlassungsergebnisse eine Botschaft auszuarbeiten.
Der auf die Motion Hess (11.3925) zurückzuführende Vorentwurf will primär faktische und rechtliche Hürden beseitigen, auf die geschädigte Gläubiger bei der Rechtsdurchsetzung gegen den Schuldner treffen. Damit soll der Missbrauch des Konkursrechts unterbunden werden, ohne die unternehmerische Initiative zu erschweren oder das unternehmerische Scheitern zu kriminalisieren.
In der Vernehmlassung wurde die Zielsetzung der Vorlage, missbräuchliche Konkurse zu verhindern, nicht infrage gestellt. Insbesondere der Vorschlag, die Haftung für die Konkurskosten neu dem Schuldner aufzuerlegen, zugleich aber die Vorschusspflicht beim Gläubiger zu belassen, wurde überwiegend begrüsst. Viele der vorgeschlagenen Massnahmen wurden aber als ungenügend oder untauglich beurteilt.
Der Bundesrat hat dem EJPD den Auftrag erteilt, eine Botschaft auszuarbeiten. Diese wird den zahlreichen Vorschlägen, die im Rahmen der Vernehmlassung von verschiedenen Teilnehmern vorgebracht worden sind, Rechnung tragen.
(Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 12.10.16, www.ejpd.admin.ch)