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Während Gesetz und Verordnung die Berechnung der Fahrkilometer (Arbeitsweg oder Gesamtfahrleistung) nicht ausdrücklich regeln, ergeben sich aus der Gesetzessystematik keinerlei Hinweise dafür, dass auf eine – wie immer berechnete – Gesamtfahrleistung abzustellen wäre. Die Bestimmungen zur Fahrkostenpauschale, insbesondere Art. 5 BKV, befassen sich mit dem Arbeitsweg (Art. 26 Abs. 1 lit. a DBG) und die Fahrkostenpauschale berechnet sich praxisgemäss anhand der Formel: Anzahl Arbeitstage × Anzahl Kilometer zwischen Wohn- und Arbeitsstätte × Kilometeransatz.
Art. 26 Abs. 1 lit. a DBG
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(BGer., 20.02.13 {2C_630/2012}, StR 2013, S. 400)
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