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Das Mehrwertsteuerpaket 2010 reformiert drei zentrale Bereiche der EU-weiten Umsatzbesteuerung: Es verschiebt den Ort der Dienstleistung, vereinfacht das Vorsteuer-Vergütungsverfahren für in der EU ansässige Unternehmen und verbessert die Amtshilfe zwischen den Mitgliedsstaaten. Aber auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme! Zusätzlich tritt zum 1. Januar 2010 das neue Schweizer MWSTG in Kraft, sodass sich eine erste Einschätzung beim Zusammenspiel beider Gesetze (Doppel- und Nichtbesteuerungen) anbietet.

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