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Die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung (EO) entsprechen Ende 2015 wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen. Eine Senkung des Beitragssatzes von heute 0,5 auf 0,45 % erlaubt gemäss den Projektionen den Erhalt der Mindestreserven. Der Bundesrat hat daher die Senkung dieses Satzes beschlossen. Er gilt wiederum befristet auf fünf Jahre, von 2016 bis 2020, und wird in der EO-Verordnung verankert.
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(Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern, 2.09.15, www.bsv.admin.ch)
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