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Seit dem 1. Januar 2022 dürfen Behörden die AHV-Nummer zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben systematisch verwenden. Der Bundesrat will mit dieser Massnahme die Verwaltungsabläufe effizienter gestalten. Er hat den Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hin­terlassenenversicherung (AHVG) beschlossen und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

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