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Banken und andere Finanzintermediäre sollen bei der Annahme von Vermögenswerten er­höhte Sorgfaltspflichten erfüllen und damit den Zufluss von nicht versteuerten Vermögenswerten verhindern. Die neuen Pflichten sollen nach dem Beschluss des Bundesrates koordiniert mit dem Abschluss von möglichen Abkommen über den automatischen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und ihren wichtigsten Partner­ländern diskutiert werden.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 29.11.13, www.efd.admin.ch)

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