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2016 wurden im eSchKG-Verbund erstmals über eine Million Betreibungsverfahren elektronisch abgewickelt. In den Kantonen Neuenburg und Genf wurden im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte aller Betreibungsbegehren elektronisch eingereicht.

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Gesamtschweizerisch wurde 2016 bereits mehr als ein Drittel oder mehr als 1 000 000 Betreibungsverfahren elektronisch abgewickelt. 2015 betrug der Anteil ein Viertel, 2014 ein Fünftel, 2013 ein Sechstel und 2012 wurde jedes siebte Betreibungsbegehren elektronisch eingereicht.

Während zu Beginn des Projekts vor allem der Kanton Freiburg an der Spitze lag, haben im letzten Jahr die Kantone Neuenburg (über 55 %) und Genf (über 50 %) diese Position übernommen.

Zusammen mit Betreibungsämtern, Gläubigerinnen und Gläubigern sowie Softwareherstellerinnen hat das Bundesamt für Justiz BJ den eSchKG-Standard für den elektronischen Austausch von Betreibungsdaten entwickelt. Gestartet wurde das Projekt 2007 und Ende 2007 wurden die ersten 32 Betreibungsbegehren nach dem eSchKG-Standard eingereicht. In den folgenden Jahren stieg diese Zahl langsam an. eSchKG wurde für das Massengeschäft entwickelt und wird von allen Betreibungsämtern in der Schweiz unterstützt. Seit 2011 sind die Betreibungsämter verpflichtet, Eingaben auch elektronisch entgegenzunehmen.

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(Bundesamt für Justiz BJ, Bern, 3.02.17, www.bj.admin.ch)

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