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Die ESTV hat in einer ersten Tranche 82 Meldungen an insgesamt 41 Staaten übermittelt; darunter Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande und Russland. Gewisse Meldungen werden mit mehreren Partnerstaaten ausgetauscht. Betroffen sind Steuervorbescheide, die am 1. Januar 2018 noch wirksam waren. In der Regel werden in der Schweiz Steuervorbescheide von den kantonalen Steuerverwaltungen erteilt. Die Kantone müssen diese an die ESTV weiterleiten. Die ESTV führt das Amtshilfeverfahren durch und übermittelt im Rahmen des SIA Rulingmeldungen an die Partnerstaaten.

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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 8.5.2018, www.estv.admin.ch)

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