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Der Bundesrat hat den ersten Bericht überdie nationale Beurteilung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der Schweiz zur Kenntnis genommen. Der von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe erstellte Bericht enthält auch spezifische Analysen zu den wichtigsten dem Geldwäschereigesetz unterstellten sowie ausgewählten Bereichen, die dem Geldwäschereigesetz nicht unterstellt sind. Er zeigt, dass die Schweiz von der Finanzkriminalität nicht verschont wird und für das Waschen von Erträgen aus mehrheitlich im Ausland begangenen Straftaten nach wie vor attraktiv ist. Der Bericht kommt zum Schluss, dass die geltende Gesetzgebung den festgestellten Risiken insgesamt angemessen Rechnung trägt. Gleichzeitig empfiehlt er Massnahmen, um die Wirksamkeit des schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu verstärken.

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(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 19.06.15, www.efd.admin.ch)

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