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Die Kantone erhalten mit dem Inkrafttreten des Steuererlassgesetzes die Kompetenz zur Beurteilung aller Erlassgesuche, welche die direkte Bundessteuer betreffen.
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Im Hinblick auf das Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmungen zum Steuererlass wurde auch die Steuererlassverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) totalrevidiert. Sie umschreibt die in den neuen Gesetzesbestimmungen vorgegebenen Voraussetzungen für den Steuererlass, die Gründe für dessen Ablehnung und das Erlassverfahren näher.
Die neue Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Steuererlassgesetz auf den 1. Januar 2016 in Kraft.
Title
Rundschreiben Nr. 2-132-D-2015-d
Text
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(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 29.06.15, Rundschreiben Nr. 2-132-D-2015-d, www.estv.admin.ch)
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