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<p data-content="Grundschrift_de" lang="de-CH"><span data-content="Trex-Farbe">Die Zürcher Staatsanwaltschaft soll gegen einen Notar doch ein Verfahren eröffnen können: Denn es könne nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass der Mann bei der Verwaltung eines Erbes keine Fehler gemacht habe, hält das Bundesgericht fest.</span></p>
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