Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) eröffnet.
Der Gesetzesentwurf schlägt die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien und ein Sanktionssystem für den Fall vor, dass Aktionäre ihre Pflicht zur Meldung von wirtschaftlich berechtigten Personen oder Gesellschaften ihre Pflicht zur Führung von Verzeichnissen über Aktionäre und wirtschaftlich berechtigte Personen verletzen. Weiter soll verankert werden, dass Behörden und Finanzintermediäre Einsicht in die Verzeichnisse nehmen dürfen, soweit dies der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dient. Der Gesetzesentwurf enthält auch Bestimmungen über die Vertraulichkeit von Amtshilfeersuchen und die Partei- und Prozessfähigkeit von Parteien, über die im Amtshilfeverfahren Informationen verlangt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. April 2018.
(Eidg. Finanzdepartement EFD, Bern, 17.1.2018, www.efd.admin.ch)